Abfallrecht
Das Abfallrecht dient schon lange nicht mehr vornehmlich der Beseitigung (Deponierung) von Abfällen. Vielmehr liegt das Hauptaugenmerk auf der Verwertung – bestenfalls in Form der Wiederverwendung oder des stofflichen Recyclings, zumindest aber der thermischen Verwertung (Müllverbrennung). Dieser Fokus findet sich auch in der Bezeichnung des abfallrechtlichen „Grundgesetzes“, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es hieß vormals Abfallgesetz, erhielt dann den Namen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, um schließlich in seiner heutigen Form bereits im Titel die Kreislaufwirtschaft zum Ziel auszurufen. Und Prognosen zufolge ist es tatsächlich nur eine Frage der Zeit, bis der Sekundärrohstoffmarkt den Primärrohstoffmarkt überholt.
Abfallrechtliche Fragestellungen sind vielfältig. Von der strengen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsverantwortung von Abfallerzeugern und -besitzern, zu Getrenntsammlungspflichten, Nachweispflichten auf den Entsorgungswegen, Konkurrenz zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Privaten, gewerblichen Abfallsammlungen, Produktverantwortungssystemen zu diversen Abfallströmen (etwa das Elektro- und Elektronikgerätegesetz für ausrangierte Elektrogeräte oder die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe), Deponierecht, der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, der grenzüberschreitenden Abfallverbringung bis hin zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Abfalllagern, Recyclinganlagen sowie der Planfeststellung von Deponien unterliegt die Abfallwirtschaft einem strengen Regime. In zahlreichen EU-Verordnungen, Bundes- und Landesgesetzen, Bundes- und Landesverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften finden sich detaillierte Vorgaben zu Grenzwerten, Verfahren, Quoten und vielem mehr.
Praktisch bedeutsam ist zudem die Vielzahl der abfallrechtlichen Ordnungswidrigkeitentatbestände. Nehmen entsprechende Verstöße überhand, steht die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in der Abfallwirtschaft in Frage – mit der möglichen Folge eines Tätigkeitsverbots.
Ich habe langjährige Erfahrung in der abfallrechtlichen Beratung und vertrete Sie engagiert vor Behörden und Gerichten.