Bauordnungsrecht
Während das bundesrechtliche Bauplanungsrecht die Frage nach der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks beantwortet, regeln die Bauordnungen der Länder das Baugenehmigungsverfahren und die Gefahrenabwehr (Vorgaben zu Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit, Gebäudetechnik u. a.).
Für nicht verfahrensfreie Bauvorhaben führt federführend die Bauaufsicht das Verfahren und beteiligt dabei weitere Behörden und Stellen, deren Bereiche von dem Bauvorhaben betroffen sind. Darunter vor allem die Stadtplanung (Gemeinde oder Fachbereich). Sie beurteilt die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Fachbereiche wie Denkmalschutz, Umwelt- und Naturschutz und Bodenschutz.
Regelmäßig entstehen im Baugenehmigungsverfahren Konflikte etwa über die Dauer des Genehmigungsverfahrens, die planungsrechtliche Zulässigkeit, den Umfang der einzureichenden Genehmigungsunterlagen oder den Brandschutz.
Zu Rechtsstreitigkeiten führen zudem häufig Abrissverfügungen oder Nutzungsuntersagungen im Falle (vermeintlicher) „Schwarzbauten“.
Ich habe langjährige Erfahrung im Umgang mit Baubehörden und baurechtlichen Klageverfahren vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten.